Kurz gesagt: Rechtsformwahl
Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist die persönliche Haftung der Gesellschafter bei Personengesellschaften. Dementgegen steht die Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften. Diese sind als juristische Personen ein eigenes Rechtssubjekt. Folgende Gesellschaftsformen zählen zu den Personengesellschaften: • [...] weiterlesen