Kurz gesagt: Behandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden § 82b EStDV
Grundsätzlich sind Erhaltungsaufwendungen gemäß Zufluss-/Abflussprinzip in dem Veranlagungszeitraum abzuziehen, in dem sie bezahlt worden sind. Aufgrund der Regelung des §82b EStDV haben Sie die Möglichkeit, die Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen, wenn Sie Einkünfte aus der Vermietung eines Objektes [...] weiterlesen