Sie möchten Ihr privates Grundstück verkaufen? Dann sollten Sie die folgenden Dinge beachten:

Liegen zwischen dem Erwerb und dem Verkauf des Grundstücks weniger als zehn Jahre so ist der Gewinn oder Verlust, den Sie aus dem Verkauf erzielen, einkommensteuerpflichtig. Es handelt sich dann um ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft, dessen Gewinne oder Verluste zu den sonstigen Einkünften zählen.

Bei der Berechnung der Einkünfte wird wie folgt vorgegangen:

Veräußerungspreis des Grundstücks
./. Veräußerungskosten
./. Anschaffungskosten des Grundstücks (gemindert um in Anspruch genommenen Abschreibungsbeträge)

= Gewinn/Verlust

Zu den Veräußerungskosten zählen alle Aufwendungen, die durch die Veräußerung veranlasst sind. Dazu zählen z.B. die Maklerprovision, Grundbuchkosten, Notargebühr, Steuerberaterkosten und Kosten für einen Gutachter.

Der Zeitpunkt des Erwerbs und Verkaufs des Grundstücks wird nach dem Datum des notariellen Kaufvertrags bestimmt.

Sollten Sie das Grundstück im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecke genutzt haben, so sind diese Einkünfte nicht steuerpflichtig.

Wenn Sie Gewinne von unter € 600,00 erzielt haben, so sind diese ebenfalls nicht steuerpflichtig, denn es gibt für die privaten Veräußerungsgeschäfte eine Freigrenze von € 600,00. Da es sich lediglich um eine Freigrenze handelt, sind Ihre gesamten Einkünfte steuerpflichtig, wenn diese € 600,00 oder mehr betragen.

Der Unterschied zum Freibetrag ist, dass beim Freibetrag nur der darüberhinausgehende Gewinn besteuert wird, wohingegen bei der Freigrenze alle Gewinne steuerpflichtig werden, sobald die Grenze überstiegen wird.

Sollten Sie aus dem Verkauf einen Verlust erzielen, so ist dieser nur mit Einkünften aus weiteren privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.

Wenn Sie es beim Verkauf Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie nicht eilig haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie Ihr Grundstück erst dann verkaufen, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf mehr als 10 Jahre liegen. So können Sie zusätzliche Steuerzahlungen vermeiden.

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