Am 24.03.2022 wurde ein Energie-Entlastungspaket beschlossen, mit dem die Bundesregierung auf die stark gestiegenen Energiepreise reagiert.

Welche (steuerlichen) Entlastungen dieses Paket beinhaltet, möchten wir im Folgenden kurz zusammenfassen:

 

  • Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro – Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 sollen diese von Ihrem Arbeitgeber über Ihre Lohnabrechnung als Zuschuss zum Gehalt erhalten. Bei selbständig Tätigen soll entsprechend einmalig die Steuer-Vorauszahlung gesenkt werden. Die Pauschale unterliegt jedoch der Einkommensteuer. Der letztendliche Profit ist demnach abhängig von dem jeweiligen individuellen Steuersatz.

 

  • Zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind – Ergänzend zum Kindergeld soll ein Einmalbonus über die Familienkassen ausgezahlt werden. Der Bonus soll entsprechend auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden.

 

  • Weitere Einmalzahlung für Empfangende von Sozialleistungen – Neben der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro soll es eine Erhöhung um weitere 100 Euro geben.

 

  • Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden – Der Preis für Benzin würde damit um 30 Cent je Liter, der für Diesel um 14 Cent je Liter sinken. Die Maßnahme soll befristet für drei Monate gelten.

 

  • Vergünstigte Tickets für den ÖPNV – Es soll bundesweit für 90 Tage ein Ticket für 9 Euro pro Monat geben. Die Umsetzung ist jedoch noch unklar.

 

Bei allen Maßnahmen bedarf es noch einer genaueren Planung, Beschreibung und Ausarbeitung. Aus diesem Grund stellen die vorgestellten Entlastungen noch keine konkreten Umsetzungen dar.

Bei Fragen oder dem Wunsch nach näheren Erläuterungen, wenden Sie sich gerne an unser Team.