Die Bundesregierung ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission bezüglich der Erhöhung des Mindestlohns für 2022 gefolgt. Dies wird mithin am 01.01. (auf € 9,82 brutto) und am 01.07. (auf € 10,45 brutto) erfolgen. Grund für die Empfehlung ist eine Anpassung an das Lohnniveau unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie.
Jedoch gibt es auch weiterhin Ausnahmen: Der Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Beschäftigungsmonate, Jugendliche zum Zwecke der Einstiegsqualifizierung und ehrenamtlich Tätige. Bei Praktikanten kommt es auf die Art des Praktikums an. In Tarifverträgen sind mitunter abweichende Mindestlöhne bindend geregelt.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zudem die mittelfristige Erhöhung des Mindestlohns auf € 12,00 vereinbart. Ich begrüße dies gerade auch als Arbeitgebervertreter unter sozialpolitischen Erwägungen ausdrücklich.