1. Wie lassen sich die beiden Bereiche Steuern und Recht vereinbaren?

Die beiden Bereiche stärken sich gegenseitig. Steuerberater und Rechtsanwälte betrachten Sachverhalte aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln:

Nehmen wir das Beispiel Festlegung und Ausgestaltung einer Gesellschaftsstruktur:

Für den Steuerberater steht die Vermeidung der Verursachung unnötiger Steuerlasten im Vordergrund. Er wird hiernach z. B. die Höhe der Beteiligung, die Art und Höhe der Einlagen, die Gewinnbeteiligung etc. gestalten wollen und dem Mandanten zu einer entsprechenden Gestaltung raten. Bei Familienunternehmen wird er sicherlich noch das Thema der steuerrechtlichen Gestaltung der Nachfolge ansprechen.

Für den Rechtsanwalt stünden hingegen die Machtstruktur (Höhe der Anteile, Stimmrechte, Kündigungsmöglichkeiten) und die Haftungsstruktur (Sicherung des Privatvermögens) im Vordergrund. Diesen gegenüber würde er die Steuerlast zumeist als nachrangig bewerten.

Im Ergebnis kann also die für den einen Mandanten beispielsweise beste Lösung diejenige sein, die zwar eine höhere Steuerlast auslöst, dafür aber eine ihm günstige Machtstruktur beinhaltet. Bei einem anderen Mandanten kann es genau umgekehrt sein. Wichtig ist, dass der Mandant die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten kennt und zwischen diesen nach umfassender Beratung auswählen kann.

 

  1. Die arbeitsrechtliche Beratung hat in den vergangenen Jahren an Brisanz gewonnen. Was sind derzeit klassische Beratungsfälle?

In den letzten Jahren nehmen nach meinem Eindruck die Fälle zu, in denen die Parteien des Arbeitsverhältnisses in eine zunehmend emotional geführte grundsätzliche Auseinandersetzung geraten. Diese findet dann ihre Begrenzung auch nicht mehr durch das direkte Arbeitsumfeld, sondern ufern dann aus in die sozialen Medien und werden dort fortgesetzt. Ursachen hierfür sind aus meiner Sicht eine zunehmende Verunsicherung und Unwissenheit beider Parteien über die eigentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsrecht wird immer komplexer und regelt immer genauer auch Bereiche, die früher weitgehend in der Gestaltungshoheit des Arbeitgebers lagen. Es scheinen sich auf beiden Seiten zunehmend Enttäuschung und Frustration langsam, aber stetig aufzustauen. Das sprichwörtliche Fass, das irgendwann überläuft. Offene Gespräche werden oftmals nicht oder zu spät geführt. Aus Enttäuschung und Frustration wird dann schnell Angst und Wut. Die Bereitschaft, gemeinsam über Probleme zu sprechen und diese dann auch über einen längeren Zeitraum gemeinsam zu bewältigen, ist nicht mehr da. Stattdessen kommt es dann zu Burn-out, Krankheit oder Kündigung.

 

  1. Sie haben auch einen Schwerpunkt auf das Gesellschaftsrecht gelegt. Wie bewerten Sie das Unternehmertum in Deutschland derzeit?

Wenn ich diese Frage mit Blick auf das Gesellschaftsrecht beantworte, so glaube ich, dass wir in Deutschland gute gesellschaftsrechtliche Strukturen und Formen haben, die bei richtiger Benutzung es den Unternehmern ermöglichen kann, sich nach interessengerecht zu organisieren. Gerade Unternehmensgründer können sich hier die erforderlichen Beratungen aber oftmals nicht leisten und begründen dann oft unbewusst für sie nachteilige Strukturen. Als Beispiel: Viel zu häufig starten die Unternehmensgründer einfach ohne eine Gesellschaftsstruktur vereinbart zu haben. Damit haben diese automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach den Regeln des BGB gegründet. Dies ist von allen Gesellschaftsformen die schlechteste unter Berücksichtigung von Aspekten wie der persönlichen Haftung, der einvernehmlichen Geschäftsführung oder der Abstimmung nach Köpfen.