Testaments­­voll­streckung und Nachlass­­verwaltung

Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um die fachkundige und professionelle Nachlass­abwicklung durch eine kompetente, neutrale, objektive und überzeugende Person, die selbst am Erbe nicht beteiligt ist.

Vertrauensvolle Nachlassverwaltung

Als Steuerberater verfügen wir umfassend über die fachlichen Voraussetzungen und jahrelange Erfahrung im Umgang mit der Übergabe von Vermögenswerten, um als Treuhänder alle Wünsche des Erblassers verfolgen zu können. So garantieren wir, dass der Wille des Verstorbenen exakt nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird.

Meistens werden wir zur Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung von Mandanten berufen, die wir über Jahrzehnte als Steuerberater begleitet haben. Diese jahrlange Bindung ist ein weiterer Vorteil für die Übernahme der Testamentsvollstreckung durch uns als Steuerberater.

Die intensive Zusammenarbeit und die exakte Kenntnis der betrieblichen und privaten Verhältnisse ermöglichen bereits bei der Planung der Erbschaft die optimale Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen. Und zum Zeitpunkt der Nachlassverwaltung können wir mit unserem Wissen den Erben immer auch als Berater zur Seite stehen. So wird nicht nur der Wille des Verstorbenen exakt umgesetzt, sondern so kann auch die zukünftige Entwicklung z.B. einer Firma, einer Stiftung, einer Kunstsammlung oder eines Immobilienkomplexes weiter positiv begleitet werden.

Was wir im Rahmen der Nachlassverwaltung für Sie tun können

Ein Testament hat in der Regel Einfluss auf einen größeren Personenkreis, zum Beispiel:

  • Erben und Enterbte
  • Vermächtnisnehmer
  • Familienangehörige
  • Pflichtteilsberechtigte
  • Mieter einer im Nachlass befindlichen Immobilie
  • Vermieter der Erblasserwohnung
  • Arbeitnehmer und Angestellte
  • Geschäftspartner

Ein erfahrener Testamentsvollstrecker spricht mit zahlreichen Personen, die von einem Todesfall betroffen sind, und beachtet ihre Sorgen, Ansprüche und Probleme. Er kümmert sich intensiv um einen Ausgleich der Interessen.

Wir verstehen uns als Partner der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten und vermitteln zwischen den einzelnen Beteiligten.

Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung aus Mönchengladbach.

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Roger Wilms
Dipl.-Kfm. (FH); Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.), Steuerberater

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