Jahresabschluss von steuerwerk

Bilanz ziehen für einen zeitnahen und aussagekräftigen Jahres­­abschluss: Jahresabschluss­­erstellung durch den Steuerberater.

Bilanzierung als Mehrwert für Ihr Unternehmen

Der Jahresabschluss dient nicht nur der Ermittlung der Grundlagen für eine spätere Steuerfestsetzung. Richtig erstellt und erläutert liefert er dem Unternehmer wertvolle Informationen über sein Unternehmen. Der Jahresabschluss kann und sollte Controllinginstrument und damit Grundlage für unternehmerische Entscheidungen sein. Mit Hilfe eines aussagefähigen Jahresabschlusses lassen sich Kredite leichter beschaffen und lästige Betriebsprüfungen unter Umständen vermeiden.

Ob Handelsbilanz, Steuerbilanz, BilMog oder IFRS – wir bilanzieren Ihr Unternehmen. Auf Wunsch erstellen wir auch Plausibilitätsbeurteilungen des Unternehmens oder organisieren eine kostengünstige Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer.

Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage eines Unternehmens fest und richtet sich häufig an unterschiedliche Adressaten, wie Unternehmen, Banken, Gesellschafter, Investoren oder das Finanzamt, die unterschiedliches Interesse an dem Jahresabschluss haben.

Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fallen Handels- und Steuerbilanz auseinander, sodass häufig zwei Abschlüsse – der handelsrechtliche Jahresabschluss und der steuerrechtliche Jahresabschluss – anzufertigen sind.

Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Der handelsrechtliche Jahresabschluss dient als Bemessungsgrundlage für Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften und besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie einem Lagebericht. Auch von Banken wird der handelsrechtliche Jahresabschluss im Rahmen von Kreditvergaben als Bemessungsgrundlage herangezogen. Zudem besitzt der handelsrechtliche Jahresabschluss eine Informationsfunktion für externe Gruppen, die sich einen Überblick über das Unternehmen verschaffen möchten oder im Rahmen des Ratings durch externe Agenturen. Aufgrund der Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, wird in der Regel ein gutes Ergebnis mit hohem Eigenkapital angestrebt.

Steuerrechtlicher Jahresabschluss

Der steuerrechtliche Jahresabschluss hingegen dient als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung eines Unternehmens (Zahlungsbemessungsfunktion). Aus diesem Grund, soll im Gegensatz zum handelsrechtlichen Jahresabschluss ein niedrigerer Gewinn ausgewiesen werden um die Steuerlast zu minimieren.

Als Steuerberater in Mönchengladbach helfen wir Ihnen dabei diese Ziele zu realisieren.

Die Leistungen von steuerwerk im Rahmen der Jahresabschlusserstellung:

  • Erstellung von Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschuss-Rechnungen)

  • Erstellung steuerrechtlicher Jahresabschlüsse

  • Erstellung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse

  • Erstellung des Anhangs zum Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften

  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts

  • Jahresabschlussbesprechungen

  • Präsentation des Jahresabschlusses bei Banken, Gesellschaftern, Investoren

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung Ihres Jahresabschlusses.

0 21 61 - 96 61 10 | info@steuerwerk.com

Holger Jansen
Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.), Steuerberater

02161 – 99 303 – 12
jansen@steuerwerk.com

Mathias Wiedenfeld
Steuerfachangestellter

02161 – 99 303 – 29
wiedenfeld@steuerwerk.com